Kulturpreis
Der Kulturpreis des Förderkreis Gymnasium Lindenberg e.V.

Aufgrund einer Elterninitiative hat der Förderkreis Gymnasium Lindenberg den Kulturpreis des Förderkreises etabliert.

Dieser Kulturpreis soll das Engagement und die Leistung von Abiturient(inn)en würdigen, die sich während ihrer Schulzeit in herausragender Weise in den Bereichen Kultur/Kunst betätigt haben. Die Preise werden im Rahmen der jährlichen Abschlussfeier übergeben.

Vergabekriterien

Grundsätzlich gilt für die Auswahl/Auszeichnung, dass eine Bereicherung des/ein Beitrag zum kulturellen Leben(s) am Gymnasium gewürdigt werden soll, der sich durch eine hohe Qualität von Form und Inhalt auszeichnet und eventuell sogar eine Vorbildfunktion hat.

Insbesondere sollen Leistungen der Vorjahre anerkannt, aber auch ein weiteres Kulturschaffen gefördert und ermutigt werden.

Vergabe/Dotation/Verleihung

Der Kulturpreis wird an Abiturientinnen/Abiturienten des Gymnasiums Lindenberg vergeben. Der Kulturpreis besteht aus einem Geldbetrag (300 EUR), der aus Mitteln des Förderkreises stammt und einer vom Vorsitzenden unterzeichneten Urkunde. Der Preis kann auf mehrere Preisträger oder Preisträgerinnen aufgeteilt werden. Eine Aussetzung ist möglich.

Die Vergabe beschließt der Vorstand in einer nicht öffentlichen Sitzung (einfache Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist möglich). Befangenheit von Mitgliedern des Vorstands sollte frühzeitig angezeigt werden (Bringschuld). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Über die Vergabe wird eine Niederschrift angefertigt.

Die Preisvergabe wird durch den Vorstand bei der Verleihung begründet. Die Verleihung des Kulturpreises erfolgt i.d.R. im Rahmen der Verabschiedung der Abiturienten und Abiturientinnen durch den Vorstand des Förderkreises.

Vorschlagsrecht

Der Vorschlag/die Vorschläge können von Mitgliedern des Förderkreises, dem Lehrerkollegium des Gymnasiums Lindenberg eingereicht werden. Eine kurze schriftliche Begründung/ Dokumentation liegt dem Vorschlag bei.

Eine Eigeninitiative wird ausgeschlossen.

Richtlinien

Künstlerische Leistungen/Arbeit sollen gefördert, anerkannt oder gewürdigt werden; es gibt/gab positive Effekte auf das Schulleben (interne Wahrnehmung, Nachhaltigkeit) und auf den Ruf der Schule (Außendarstellung durch Ausstellungen, öffentliche Aufführungen, Festivals, Projekte mit künstlerischem Inhalt; einzelne künstlerische Leistungen als auch gesamtes Werk.

Künstlerische Leistungen/Arbeit sollen gefördert, anerkannt oder gewürdigt werden; es gibt/gab positive Effekte auf das Schulleben (interne Wahrnehmung, Nachhaltigkeit) und auf den Ruf der Schule (Außendarstellung durch Ausstellungen, öffentliche Aufführungen, Festivals, Projekte mit künstlerischem Inhalt; einzelne künstlerische Leistungen als auch gesamtes Werk.

Kulturelle Leistungen in den Bereichen: bildende Künste, darstellende Künste, Musik, Literatur, Film, Medien, Internet, Pflege traditioneller Kulturgüter (Brauchtums- und Heimatpflege).

Fassung vom Mai 2014